Steuerberatung für fliegendes Personal

Ihr Partner

für Piloten, Kabinenpersonal, Flugschüler und Fluglehrer

Meine Leidenschaft für die Luftfahrt verbinde ich mit meiner Kompetenz als Steuerberaterin. Als Inhaberin einer Berufspilotenlizenz verfüge ich nicht nur über ein fundiertes Verständnis der Luftfahrt, sondern kenne ich mich bestens mit den Belangen von in der Luftfahrt Berufstätigen aus.

Die spezifischen Bedürfnisse der Luftfahrtbranche zu verstehen und umfassende, präzise Lösungen zu liefern, sind mein Anspruch an die Beratung in höchster Qualität und Expertise.

Meine Leistungen

Piloten und Kabinenpersonal
  • Dienstplanauswertung
  • Erstellung der Einkommensteuererklärung
  • grenzüberschreitende Beratung
Flugschüler
  • Absetzbarkeit der Pilotenausbildung
  • Berücksichtigung von Reisekosten
  • Beratung zum Verlustvortrag
Freelancer und Fluglehrer
  • Finanzbuchhaltung
  • Einnahmen-Überschussrechnung inkl. Gewinnermittlung
  • umsatzsteuerliche Beratung

Digitale Steuerberatung

Als Pilot sind Sie immer unterwegs und möchten nicht Ihre Off-Tage beim Steuerberater verbringen. Deshalb setze ich auf die digitale Kanzlei. So sind alle notwendigen Unterlagen und Daten nicht nur stets aktuell griffbereit, sondern auch ressourcensparend aufbewahrt. Sie und ich haben stets Zugriff auf die neuesten Aktualisierungen und langwierige Postzusendungen und Besuche beim Steuerberater entfallen.

Zur digitalen Steuerberatung gehören für mich auch virtuelle Termine. So können Sie entscheiden, wann und wie Ihr Termin sich am besten in Ihren Arbeitstag integrieren lässt. 

Häufige FRAGEN

In der Luftfahrt sind steuerliche Aspekte besonders vielfältig und erfordern eine maßgeschneiderte Beratung. Fliegendes Personal, Fluglehrer und Flugschüler stehen vor verschiedenen Herausforderungen: die optimale Berücksichtigung von berufsbedingten Reisekosten, spezifische Abschreibungsmöglichkeiten für flugtechnische Ausrüstung sowie die richtige Handhabung von Aufwendungen für Fortbildungsmaßnahmen. 
Ebenfalls spielen die steuerlichen Implikationen bei dem Beginn und der Finanzierung von Flugausbildungen eine entscheidende Rolle. 

Alle diese Besonderheiten müssen auch in Ihrer Steuererklärung berücksichtigt werden. Dazu finden Sie Antworten auf ausgewählte Fragen in den FAQs.

Die kosten

Die Vergütung richtet sich der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die Basis für die Berechnung bildet der Gegenstandswert, abhängig von Ihrem Einkommen. Bei sonstigen Steuerfragen sind auch Pauschal- und Zeitvereinbarungen möglich. 

 

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